Der Landtag in Düsseldorf: Bis zum Inkrafttreten der Grundsteuerreform fließt nicht mehr viel Wasser den Rhein herunter
Das Bundesmodell für die neue Grundsteuer führt zu einer starken Mehrbelastung von Wohngrundstücken bei Entlastung von Gewerbegrundstücken. Die NRW-Landesregierung hat das Problem lange übersehen – trotz Warnungen von Kommunen und Verbänden. Jetzt soll noch schnell nachgebessert werden – doch was lässt sich so kurzfristig überhaupt noch umsetzen?
Düsseldorf/Berlin. Der Bund wird die reformierte Grundsteuer nicht nachbessern. Das hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) laut Medienberichten jetzt seinen Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mitgeteilt. Die hatten ihn angeschrieben und darum gebeten, der Bund möge das Gesetz so anpassen, dass den Kommunen das Erheben unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- bzw. Gewerbegrundstücke erlaubt wird.
Wie berichtet führt das Bundesmodell zur Reform der Grundsteuer, das unter anderen auch die Länder NRW und Rheinland-Pfalz anwenden, zu einer starken Mehrbelastung für Wohngrundstücke, während Gewerbegrundstücke deutlich entlastet werden. Unterschiedliche Hebesätze für die beiden Grundstücksarten könnten diese Ungerechtigkeit ausgleichen. Doch der Bundesfinanzminister will das Thema nicht anpacken.
Bundesfinanzminister sieht Länder in der Verantwortung
Lindner teilte seine Begründung dafür auch auf X (ehemals Twitter): „Ich teile die Sorge, dass Hausbesitzer durch die Grundsteuerreform der Vorgängerregierung teilweise stärker belastet werden könnten. Der Bund kann dieses Problem aber nicht mehr heilen.“ Die Reform der Grundsteuer muss nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Eine Gesetzesänderung sei bis dahin vom Bund nicht mehr rechtssicher umsetzbar, wie Lindner laut Medienberichten seinen Amtskollegen schrieb.
Lindner meint, die Länder seien gefordert, „ihre gesetzgeberischen Möglichkeiten zu nutzen.“ Damit meint er die Tatsache, dass das Bundesgesetz zur Grundsteuer eine sogenannte Öffnungsklausel beinhaltet, welche es den Ländern erlaubt, von der Bundesregelung abweichende Regeln zu erlassen. Allerdings brauchen Gesetzgebungsverfahren auch auf Landesebene Zeit. Der Zeitfaktor ist auch die große Sorge, welche die Kommunen in NRW aktuell umtreibt.
Kommunen läuft die Zeit davon
Sie haben das Vorgehen von NRW-Finanzminister Optendrenk (CDU), sich für differenzierte Hebesätze stark zu machen, von Anfang an kritisiert. Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christoph Landscheidt (SPD) sagte jetzt gegenüber der Rheinischen Post: „In den meisten Städten und Gemeinden wird es allein technisch nicht möglich sein, bis 2025 ein neues System mit differenzierten Hebesätzen ans Laufen zu bringen.“
Für die Berechnung seien die Kommunen nämlich auf zertifizierte Programme angewiesen, die nicht auf Knopfdruck zu bekommen seien, stellte Landscheidt fest. Er forderte die Landesregierung stattdessen auf, die sogenannten Steuermesszahlen zu ändern. Diese sind wie berichtet für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke unterschiedlich und könnten vom Land kurzfristig geändert werden, so dass die Werte stärker als bisher auseinanderklaffen.
Grundsteuer am Dienstag Thema in Landtag
Damit ließe sich die ungleiche Besteuerung zumindest ein Stück weit ausbügeln. Unterschiede in den lokalen Gegebenheiten würden allerdings keine vollständige Ausnivellierung auf diesem Wege erlauben. Dafür wäre zusätzlich eine Einführung kommunal differenzierter Hebesätze erforderlich. Beide Möglichkeiten hat die FDP-Landtagsfraktion in einem Antrag auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt.
„Selten hat eine Regierung eine so lange Leitung gehabt wie CDU und Grüne bei der Grundsteuer“ sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Henning Höne mit Blick auf die verschlafenen Anpassungen. Kommenden Dienstag (16. April 2024) findet zu diesem Antrag eine Sachverständigenanhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages statt. Haus & Grund Rheinland Westfalen ist als sachverständige Organisation geladen und wird im Sinne der Eigentümerinnen und Eigentümer Stellung nehmen.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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