Haus & Grund befürwortet Reform für Kanal-TÜV

Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die geplante Reform der Verordnung zur Dichtheitsprüfung am privaten Abwasserkanal. Die Behauptung der Grünen-Fraktion in ihrer Pressemitteilung vom 27. Mai, Haus & Grund habe den Entwurf kritisiert, ist nicht korrekt. Vielmehr lobte der Eigentümerverband in der Sachverständigenanhörung im Landtag, dass die Reform Rechtssicherheit schafft.

Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die geplante Reform der Verordnung zur Dichtheitsprüfung am privaten Abwasserkanal. Die Behauptung der Grünen-Fraktion in ihrer Pressemitteilung vom 27. Mai, Haus & Grund habe den Entwurf kritisiert, ist nicht korrekt. Vielmehr lobte der Eigentümerverband in der Sachverständigenanhörung im Landtag, dass die Reform Rechtssicherheit schafft.

Düsseldorf. Eine Dichtheitsprüfung am privaten Abwasserkanal in Wasserschutzgebieten soll künftig nur noch bei Neubauten sowie im konkreten Verdachtsfall nötig sein. So will es die NRW-Landesregierung in einer Reform der entsprechenden Verordnung regeln. „Wir haben uns lange für diese Reform eingesetzt und unterstützten die Neuregelung uneingeschränkt“, sagt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Die Neuregelung sorgt dafür, dass alle schadhaften Kanäle entdeckt und instand gesetzt werden. Sie verhindert aber zugleich, dass viele Eigentümer Geld für unnötige Dichtheitsprüfungen ausgeben müssen, weil der Generalverdacht für alle Kanäle entfällt.“

Haus & Grund Rheinland Westfalen hat die neue Verordnung deshalb sowohl in zwei schriftlichen Stellungnahmen, als auch mündlich in der Sachverständigenanhörung des Landtages ausdrücklich befürwortet. Die Grünen hatten in ihrer Pressemitteilung vom 27. Mai behauptet, Haus &  Grund habe kritisiert, die Neuregelung schaffe Unklarheiten, die „in der Praxis zu Problemen führen werden“. Im Gegenteil: „Insbesondere schafft die neue Regelung Rechtssicherheit“, betont Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „In der Verordnung wird durch Regelbeispiele sehr klar definiert, was als begründeter Verdachtsfall anzusehen ist. Ich habe die geplante Reform in meiner Stellungnahme vor dem Landtag in keiner Form kritisiert.“ Grundlage für die Definition der begründeten Verdachtsfälle ist der NRW-Bildreferenzkatalog, der detailliert die möglichen Schadensmuster an Abwasserkanälen aufzeigt.

Nach bisher geltendem Recht müssten alle Eigentümer in Wasserschutzgebieten – also auf rund 16,3 Prozent der Landesfläche – bis Ende 2020 eine Dichtheitsprüfung an ihrem Kanal durchführen, sofern er nach 1965 gebaut wurde. „Eigentümer sind schon mit sehr vielen Kosten belastet. Da schmerzt diese zusätzliche Ausgabe für eine Untersuchung, die in vielen Fällen völlig unnötig ist“, erklärt Amaya. „Wir hoffen daher, dass der Landtag die neue Verordnung noch bis zur Sommerpause beschließt.“

Die schriftliche Stellungnahme von Haus & Grund Rheinland Westfalen zur Sachverständigenanhörung des Landtages finden Sie hier. Die schriftliche Stellungnahme zur Verbändeanhörung des zuständigen Umweltministeriums kann hier abgerufen werden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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