Sand in die Augen der Mieter

Der Bund plant einige Änderungen am Mietrecht – über das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz hatten wir bereits berichtet. Gestern (7. November 2018) gab es zu diesem Gesetzesvorhaben eine Anhörung von Fachleuten im Bundestag. Haus & Grund war selbstverständlich dabei und kritisierte die Verschärfungen des Mietrechts. Lob gab es für leichtere Kleinmodernisierungen.

Der Bund plant einige Änderungen am Mietrecht – über das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz hatten wir bereits berichtet. Gestern (7. November 2018) gab es zu diesem Gesetzesvorhaben eine Anhörung von Fachleuten im Bundestag. Haus & Grund war selbstverständlich dabei und kritisierte die Verschärfungen des Mietrechts. Lob gab es für leichtere Kleinmodernisierungen.

Berlin. „Mit den geplanten Mietrechtsverschärfungen streut die Bundesregierung den Mietern und Wohnungssuchenden in den begehrten Städten Sand in die Augen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke vor der Anhörung im Deutschen Bundestag das Mietrechtsanpassungsgesetz. Verschärfungen des Mietrechts schafften nicht eine einzige zusätzliche Wohnung.

Die lokalen Wohnungsmarktprobleme seien jedoch eine Folge mangelnder Wohnungen in den Städten und nicht mangelnder Mieterrechte. „Wir brauchen zusätzliche Wohnungen. Dazu bedarf es mehr Bauland, weniger Bürokratie und vor allem einer Politik, die das Vermieten von Wohnungen nicht stigmatisiert“, erklärte Warnecke.

Im Bereich Modernisierung gibt es auch eine sinnvolle Idee

Positiv bewertete Warnecke, dass kleinere Modernisierungen, die gerade für private Kleinvermieter eine wichtige Rolle spielen, erleichtert und von bürokratischem Ballast befreit werden sollen. Ebenso begrüßte Haus & Grund, dass die Bundesregierung dem gezielten Herausmodernisieren von Mietern einen Riegel vorschieben möchte. Die Strafe dafür sollte sich laut Warnecke jedoch am Mietumsatz orientieren und nicht für jeden Vermieter, wie derzeit vorgesehen, bis zu 100.000 Euro betragen.

An den geplanten Mietrechtsänderungen kritisiert Haus & Grund die Kombination aus der Einführung einer Auskunftspflicht des Vermieters und Abschaffung der qualifizierten Rüge durch den Mieter: „Auf der einen Seite gibt man den Mietern mit der Auskunftspflicht die Mittel für eine qualifizierte Rüge an die Hand und auf der anderen Seite streicht man die qualifizierte Rüge und damit die Notwendigkeit, dass der Mieter die Auskunftspflicht überhaupt braucht“, so Kai Warnecke. „Das ist gänzlich nicht mehr nachvollziehbar.“

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