Diskussion mit dem Finanzamt: Wie viel ist das eigene Haus wert?
Haus & Grund Rheinland Westfalen macht auf ein wichtiges neues Gesetz aufmerksam: NRW hat bei der Grundsteuer mehr Rechtssicherheit geschaffen. Hat das Finanzamt ein Grundstück viel zu hoch bewertet, können die Eigentümer jetzt den Gegenbeweis antreten. Das war bislang nicht möglich, wurde aber vom Bundesfinanzhof (BFH) moniert. Was das für Eigentümer bedeutet.
Düsseldorf. Von der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet, ist bereits am 10. August in Nordrhein-Westfalen das neue Grundsteuerhebesatzgesetz NRW in Kraft getreten. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen macht jetzt auf dessen hohe Bedeutung aufmerksam: „Mit dem neuen Gesetz hat der Gesetzgeber nicht wie geplant nur den Kommunen erlaubt, für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzusetzen“, berichtet Verbandspräsident Konrad Adenauer. „Vielmehr hat das Land mit dem Gesetz den Bürgern auch erlaubt, einen abweichenden Grundstückswert zu beweisen.“
Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hatte im Mai gerügt, wenn ein Grundstück vom Finanzamt um mindestens 40 Prozent zu hoch bewertet wurde, müssten Eigentümer das Gegenteil beweisen dürfen, um eine ungerecht hohe Besteuerung abwenden zu können (Beschlüsse vom 27.05.2024, Az.: II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)). Weil das Bundesgesetz diesen Gegenbeweis nicht vorsieht, hat NRW diese Möglichkeit jetzt mit § 2 seines neuen Grundsteuerhebesatzgesetzes geschaffen.
Grundstück zu hoch bewertet: Gegenbeweis jetzt möglich
Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstücks um 40 Prozent oder mehr übersteigt, sollten auf Empfehlung von Haus & Grund Deutschland beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. „Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hatte Haus & Grund Deutschland erstritten. Daraufhin hatte der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen in der Anhörung des Landtags zum geplanten Grundsteuerhebesatzgesetz auf die Regelungslücke hingewiesen und ein Gegensteuern angeregt. Der Gesetzgeber hat diese Anregung dann kurzfristig noch ins Gesetz aufgenommen. „Dadurch genießen Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW jetzt eine sichere Rechtsgrundlage für ihr weiteres Vorgehen“, lobt Amaya.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.
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