Eigentümer kritisieren Verlängerung der Kappungsgrenze

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) will die Kappungsgrenzenverordnung nun doch nicht auslaufen lassen. Bis zum Frühjahr 2020 soll ein Gutachten die Wirksamkeit des Instruments prüfen. Private Kleinvermieter reagieren mit Unverständnis: Haus & Grund Rheinland Westfalen ist enttäuscht von 180-Grad-Wende der NRW-Bauministerin und warnte davor, Wahlversprechen zu brechen.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) will die Kappungsgrenzenverordnung nun doch nicht auslaufen lassen. Bis zum Frühjahr 2020 soll ein Gutachten die Wirksamkeit des Instruments prüfen. Private Kleinvermieter reagieren mit Unverständnis: Haus & Grund Rheinland Westfalen ist enttäuscht von 180-Grad-Wende der NRW-Bauministerin und warnte davor, Wahlversprechen zu brechen.

Düsseldorf. „Wir sind sehr enttäuscht von dieser 180-Grad-Wende der Landesregierung“, sagte der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya. „Vor der Wahl ist die Aufhebung der Kappungsgrenzenverordnung versprochen worden. Das wurde auch im Koalitionsvertrag von CDU und FDP festgeschrieben.“ Noch auf dem Landesverbandstag von Haus & Grund Rheinland Westfalen im April 2018 in Siegburg hatte Ministerin Scharrenbach gesagt: „Sie können sich auf diese Zusage im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag verlassen.“

„Ein halbes Jahr später wollte die Regierung die Kappungsgrenzenverordnung, die Mietpreisbremse, die Kündigungssperrfristverordnung und die Zweckentfremdungsregelung nur noch auslaufen lassen“, berichtet Amaya. Die Kappungsgrenze entfiele damit eigentlich zum 31. Mai 2019. Nun soll sie vorerst verlängert und überprüft werden. „Das ist völlig unverständlich. Man hatte 2 Jahre Zeit, ein Gutachten erstellen zu lassen“, kritisiert Prof. Dr. Peter Rasche. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen warnte: „Wenn die NRW-Koalition ihr Wahlversprechen bricht, riskiert sie ihre Wiederwahl.“

Bei der Kappungsgrenze geht es um Mieten, die unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Denn die Regelung besagt: Im bestehenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen. Erik Uwe Amaya weist auf die Folgen hin: „Damit bestraft man vor allem private Vermieter, die ihre Mieten nicht regelmäßig anpassen, um ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern zu pflegen.“ Angesichts immer neuer politisch gewollter Instandsetzungsmaßnahmen gefährde die Verordnung die Wirtschaftlichkeit der Vermietung von Wohnraum.

Die Stellungnahmen von Haus & Grund Rheinland Westfalen in den Anhörungsverfahren des Bauministeriums und des Landtages zur Einführung der Kappungsgrenzenverordnung in NRW finden Sie hier:

Stellungnahme Anhörung Bauministerium
Stellungnahme Anhörung Landtag

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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